Unsere Ausbildungsklassen
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Klasse B
Mindestalter 18 Jahre (17 bei bF17)
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
• mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
• gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
• mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
"B 96"
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(Schulung in der Fahrschule nötig)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
"B 196"
Klasse B mit der Schlüsselzahl B 196
(Schulung in der Fahrschule nötig)
Mindestalter 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
- auch mit Beiwagen
- nur im Inland
Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre (17 bei bF17)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
- auch mit Beiwagen
Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
Klasse A
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A (24 Jahre bei Direkteinstieg)
Krafträder mit
- Motorleistung von mehr als 35kW und